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Aufnahmeverfahren

Neu an der GeWaS

Primarstufe

Klassenstufe 1

Der Schulanfang ist ein Familienereignis: Für alle Familienmitglieder beginnt eine neue Lebensphase. Hoffnungen und Erwartungen, aber auch Sorge und Wehmut begleiten den ersten Schultag. Optimale Startbedingungen für das Kind beim Schulbeginn zu schaffen, dazu sind alle Verantwortlichen verpflichtet, weil dies eine sensible Zeit in der kindlichen Biografie ist.

Kooperation Kindergarten – Schule

Übergänge, egal ob von der Familie in den Kindergarten oder vom Kindergarten in die Schule, werden sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen sehr intensiv erlebt. Übergänge sind mit vielen Erwartungen und Hoffnungen verbunden, aber auch mit Sorgen und Befürchtungen.
Ein wichtiges Anliegen der Kooperation ist es, dass der Übergang vom Kindergarten in die Schule für jedes Kind gelingt. Gemeinsam wollen wir Ihr Kind begleiten, damit der Übergang nicht zu einem Bruch wird, sondern eine Brücke darstellt.

Stichtag für die Einschulung in Klasse 1

Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni.

Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.

Termine

Informationselternabend

 

Aufnahme

am 19. März 2025 von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gebäude am Kocher, Schulstraße 15

Sekundarstufe 1

Klassenstufe 5

Mit der Grundschulempfehlung, die Sie schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Sie im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

Das „Neue Aufnahmeverfahren Klasse 4 in Baden-Württemberg“ (NAVi4 BW)

Während des gesamten letzten Grundschuljahres unterstützt NAVi 4 BW Ihre Entscheidung für die Wahl der geeigneten weiterführenden Schulart durch:

  • Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten,
  • die Ergebnisse der Kompetenzmessung/Kompass 4,
  • Informations- und Beratungsgespräche mit den Klassenlehrkräften,
  • die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
  • den Elternwillen,
  • zusätzliche Beratungsangebote durch Lehrkräfte der Grundschule und/oder einer Beratungslehrkraft,
  • und bei Bedarf für die Aufnahme ins Gymnasium: den Potenzialtest.

Die Grundschulempfehlung

Die Empfehlung für eine weiterführende Schulart wird in der Grundschulempfehlung ausgesprochen. Diese besteht aus mehreren Formularen und wird zum Ende des ersten Halbjahres der vierten Klasse mit der Halbjahresinformation ausgegeben. Die Grundschulempfehlung wird von der Klassenkonferenz ausgesprochen. Zur Klassenkonferenz gehören alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.

Grundlage der Grundschulempfehlung ist:

  • die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
  • das Ergebnis der Kompetenzmessung/Kompass 4,
  • der Elternwille.

Die Grundschulempfehlung gilt für alle auf der Grundschule aufbauenden Schularten (HS/WRS/RS/GMS/GYM) und wird für das Lernen auf unterschiedlichen Niveaustufen ausgesprochen, die zu verschiedenen Bildungsabschlüssen führen:

  • die Niveaustufe G (grundlegendes Niveau führt zum Hauptschulabschluss),
  • die Niveaustufe M (mittleres Niveau führt zur Realschulabschluss),
  • die Niveaustufe E (erweitertes Niveau führt zur allgemeinen Hochschulreife/Abitur).

Für die Anmeldung an einem Gymnasium müssen neben dem Wunsch der Erziehungsberechtigten

  • das Ergebnis der Kompetenzmessung/Kompass 4 und/oder
  • die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz

für eine Empfehlung auf ein Gymnasium sprechen.

Ist dem nicht so, kann das Kind an einem Gymnasium einen landesweit zentralen Potenzialtest ablegen, der dann endgültig entscheidet. Der Potenzialtest umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen.

Quelle: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/grundschule/uebergang-grundschule-zu-weiterfuehrende-schulen

Termine

Aufnahme

vom 10. bis 13. März 2025 von 8.00 bis 17.00 Uhr im Gebäude am Kocher, Schulstr. 15

Informationen

Von der Grundschule in die weiterführende Schule
Bildungswege in Baden-Württemberg
Image-Film der Realschule

Schulwechsel

Aufnahme während des Schuljahres

Ein Schulwechsel und damit eine Aufnahme in die Georg-Wagner-Schule Künzelsau ist grundsätzlich möglich, sofern ein Schulplatz in der entsprechenden Klassenstufe vorhanden ist. Voraussetzung hierfür ist in dem Fall ein persönliches Aufnahmegespräch mit dem Schüler und den Eltern.

Bitte setzen Sie sich wegen einer Terminabsprache mit dem jeweiligen Sekretariat in Verbindung.

Formulare

Aufnahmeformular
Verlassen Schulgelände ab Stufe 7
Fahrkartenantrag NVH

Formulare Ganztagesbetreuung

Ganztagesbetreung 5/6
Antrag Mensaausweis
Vertrag SamsOn

Formulare Datenschutz

Informationspflicht
Betroffenenrechte